Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partner
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Vermittlungsplattform „Pizzora“ einschließlich der Partner-App durch selbstständig handelnde Partnerbetriebe (z. B. Pizzerien) (nachfolgend „Partner“).
2. Rolle von Pizzora
Pizzora betreibt eine digitale Vermittlungsplattform. Pizzora vermittelt Bestellungen zwischen Kunden und Partnern. Der Kaufvertrag über Speisen sowie die Durchführung der Lieferung bzw. Abholung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande.
3. Registrierung & Freischaltung
(1) Die Registrierung eines Partnerkontos berechtigt nicht zur Annahme von Bestellungen über die Plattform.
(2) Der Partner ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung und fortlaufend alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen sowie auf Verlangen geeignete Nachweise einzureichen (z. B. Gewerbeanmeldung, Kontaktdaten, ggf. weitere behördliche oder betriebliche Nachweise).
(3) Die Annahme von Bestellungen ist erst nach erfolgreicher Prüfung und ausdrücklicher Freischaltung durch Pizzora zulässig. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(4) Die Freischaltung setzt kein Onboarding beim Zahlungsdienstleister voraus. Ein freigeschalteter Partner kann Bestellungen mit Vor-Ort-Zahlung (Ziffer 7 Abs. 1) annehmen, auch wenn er keine Online-Zahlungen anbietet.
4. Verantwortung des Partners
Der Partner ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der über die Plattform vermittelten Bestellungen sowie für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Pflichten, insbesondere:
- Speisenqualität, Hygiene und Lebensmittelsicherheit
- Preisangaben und Produktinformationen
- Lieferdurchführung bzw. Abholung
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Kennzeichnungspflichten, Allergenkennzeichnung, Preisangabenrecht)
- ordnungsgemäße steuerliche Behandlung eigener Umsätze und Abgaben
Halal-Kennzeichnung erfolgt durch den Partner-Restaurant. Pizzora prüft keine Zertifizierung. Der Partner haftet ausschließlich selbst für die Richtigkeit dieser Angabe.
Von Pizzora bereitgestellte Standardangaben oder Vorlagen zu Zutaten, Zusatzstoffen und Allergenen dienen nur als Ausgangsbasis. Der Partner ist verpflichtet, diese Angaben vor Veröffentlichung zu prüfen, erforderlichenfalls an seine Produkte und Rezepturen anzupassen und ihre Richtigkeit zu bestätigen.
5. Bestellannahme & Bearbeitung
Bestellungen können automatisch angenommen werden. Der Partner verpflichtet sich, eingehende Bestellungen zuverlässig und zeitnah zu bearbeiten und den Bestellstatus korrekt zu pflegen.
6. Preise, Mindestbestellwert & Lieferbedingungen
- Partner dürfen Mindestbestellwerte je Lieferzone festlegen.
- Etwaige Lieferkosten sind im vom Partner angegebenen Gesamtpreis zu berücksichtigen und dem Kunden vor Abgabe der Bestellung anzuzeigen. Gesonderte Liefergebühren werden über die Plattform derzeit nicht ausgewiesen.
7. Zahlungsabwicklung
(1) Zahlungen können erfolgen:
- unmittelbar zwischen Kunde und Partner, in bar oder per Kartenzahlung am eigenen Kartenlesegerät des Partners (nachfolgend gemeinsam „Vor-Ort-Zahlungen“). Diese Beträge vereinnahmt der Partner selbst; eine Abwicklung über den Zahlungsdienstleister findet nicht statt.
- über Online-Zahlungsarten (Kartenzahlung, Google Pay, Apple Pay), die über den Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.
Die Kartenzahlung vor Ort setzt ein eigenes Kartenlesegerät des Partners voraus. Pizzora stellt kein Kartenlesegerät bereit, ist an dieser Zahlung nicht beteiligt und schuldet weder deren Abwicklung noch deren Verfügbarkeit. Der Partner legt in der Partner-App fest, ob er Kartenzahlung vor Ort bei Lieferung und/oder bei Abholung anbietet; Barzahlung steht daneben stets zur Verfügung.
(2) Online-Zahlungen werden über Stripe Connect (Express) abgewickelt. Pizzora wird hierbei nicht Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
(3) Der Partner ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für die Nutzung der jeweiligen Zahlungsdienste zu erfüllen (z. B. Abschluss erforderlicher Verträge, Identitäts- und Unternehmensprüfungen) und die für die Abwicklung erforderlichen Informationen korrekt bereitzustellen.
(4) Die Annahme von Online-Zahlungen setzt voraus, dass der Zahlungsdienstleister die Identitäts- und Unternehmensprüfung des Partners erfolgreich abgeschlossen und die Entgegennahme von Zahlungen freigegeben hat. Die Hinterlegung eines Auszahlungskontos ist keine Voraussetzung für die Annahme von Online-Zahlungen, sondern Voraussetzung für deren Auszahlung (Abs. 5). Vor-Ort-Zahlungen nach Abs. 1 sind hiervon unabhängig verfügbar; für sie ist ein Onboarding beim Zahlungsdienstleister nicht erforderlich.
(5) Auszahlungen der über Online-Zahlungen vereinnahmten Beträge erfolgen über Stripe auf das hinterlegte Bankkonto des Partners. Voraussetzung ist die Hinterlegung eines auf den Partner lautenden Auszahlungskontos sowie dessen Freigabe durch den Zahlungsdienstleister; bis dahin verbleiben bereits vereinnahmte Beträge auf dem Konto des Partners beim Zahlungsdienstleister, ohne dass der Auszahlungsanspruch des Partners hierdurch berührt wird. Der Auszahlungsrhythmus richtet sich nach dem gewählten Nutzungsmodell (Ziffer 13): im Standard-Modell alle 14 Tage, im Business-Modell wöchentlich, jeweils in der Regel montags. Bankarbeitstage, Feiertage sowie Prüfungen des Zahlungsdienstleisters können zu Verschiebungen führen.
(6) Provisionen, Gebühren, Erstattungen und Rückbelastungen werden nach Maßgabe von Ziffer 14 vom Auszahlungsbetrag einbehalten bzw. verrechnet.
8. Systemverfügbarkeit
(1) Pizzora schuldet keine jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen sowie technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen.
(2) Pizzora wird sich bemühen, planbare Wartungsarbeiten angemessen zu berücksichtigen und Störungen im Rahmen des Zumutbaren zu beheben.
9. Hardware
(1) Pizzora kann Partnern optionale Hardwarelösungen (z. B. Tablets, Drucker) anbieten oder die Beschaffung/Einrichtung vermitteln, um den Einstieg und den laufenden Betrieb zu erleichtern.
(2) Die Überlassung oder Vermittlung kann unentgeltlich, leihweise, gegen Kaution und/oder entgeltlich erfolgen. Die konkreten Bedingungen (insbesondere Umfang, Kosten, Kaution, Versand/Installation, Laufzeit und Rückgabe) werden gesondert vereinbart.
(3) Sofern Hardware leihweise überlassen wird, bleibt sie im Eigentum von Pizzora (oder des jeweiligen Drittanbieters, sofern anders vereinbart) und ist nach Vertragsende oder auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
10. Partner Kit
(1) Zum Start und für die Sichtbarkeit vor Ort stellt Pizzora dem Partner gern ein „Partner Kit“ mit Werbe- und Informationsmaterialien bereit – zum Beispiel eine Mappe, Flyer, Poster, Aufkleber, Onboarding-Unterlagen oder Visitenkarten. Das Partner Kit ist ein freiwilliges Zusatzangebot; ein Anspruch darauf besteht nicht, und Umfang, Zusammenstellung und Verfügbarkeit können sich ändern.
(2) Die Materialien tragen die Marke und das Erscheinungsbild von Pizzora. Der Partner darf sie nutzen, um seine Kunden auf die Bestellmöglichkeit über Pizzora aufmerksam zu machen. Pizzora möchte gemeinsam mit seinen Partnern wachsen – die Nutzung bleibt dabei jederzeit freiwillig.
(3) Der Partner setzt die Materialien eigenverantwortlich in seinem Betrieb ein und achtet auf eine sinnvolle und rechtlich zulässige Verwendung. Für betriebseigene Angaben, die er ergänzt, ist er selbst verantwortlich.
11. Sperrung
Pizzora kann Partnerkonten bei schwerwiegenden Verstößen, Missbrauch oder bei sonstigen sachlichen Gründen vorübergehend sperren oder dauerhaft deaktivieren, insbesondere wenn dies zur Abwehr von Risiken (z. B. Betrug, IT-Sicherheit, erhebliche Beschwerden) erforderlich ist.
12. Haftung & Freistellung
(1) Der Partner stellt Pizzora von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Kunden, Behörden und sonstiger Dritter) frei, die gegen Pizzora aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Partners im Zusammenhang mit über die Plattform vermittelten Bestellungen geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund von:
- Mängeln, Gesundheitsbeeinträchtigungen oder sonstigen Schäden im Zusammenhang mit Lebensmitteln
- Verstößen gegen Kennzeichnungs-, Informations- und Aufklärungspflichten (z. B. Allergene, Zusatzstoffe, Preisangaben)
- Hygieneverstößen
- verspäteter, unterbliebener oder fehlerhafter Lieferung bzw. Abholung
- Verstößen gegen steuerliche Pflichten des Partners
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten), soweit diese erforderlich sind.
(3) Pizzora haftet nicht für Schäden, die aus dem Betrieb des Partners oder aus der Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Kunde und Partner entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Nutzungsmodelle (Standard und Business)
(1) Pizzora bietet ein dauerhaft kostenfreies Basismodell („Standard“) an.
(2) Das Standard-Modell ermöglicht die Annahme und Bearbeitung von Bestellungen über die Plattform. Es kann eine monatliche Inklusiv-Bestellmenge vorsehen; wird diese erreicht, kann die Annahme neuer Bestellungen bis zum Beginn des Folgemonats oder bis zu einem Wechsel in ein kostenpflichtiges Nutzungsmodell pausiert werden.
(3) Pizzora kann zusätzlich kostenpflichtige Nutzungsmodelle mit erweitertem Funktionsumfang anbieten (derzeit „Business“, u. a. ohne Begrenzung der Bestellmenge).
(4) Die Nutzung kostenpflichtiger Nutzungsmodelle ist freiwillig.
(5) Der konkrete Leistungsumfang der jeweiligen Nutzungsmodelle (einschließlich etwaiger funktionaler oder wirtschaftlicher Begrenzungen, z. B. monatlicher Bestellkontingente) ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht.
14. Vergütung & Gebühren
(1) Für die Nutzungsmodelle fallen keine monatlichen Grund- oder Abonnementgebühren an.
(2) Im Standard-Modell erhebt Pizzora keine Provision. Der Partner trägt jedoch die tatsächlichen Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters für Online-Zahlungen (derzeit z. B. 1,5 % + 0,25 € je Zahlung mit EU-Karten; abweichende Sätze u. a. bei internationalen Karten). Diese Gebühren werden vor der jeweiligen Auszahlung vom Auszahlungsbetrag einbehalten bzw. verrechnet. Bei Vor-Ort-Zahlungen (Ziffer 7 Abs. 1) fallen keine Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters an; Entgelte des vom Partner selbst beauftragten Kartenterminal-Anbieters trägt der Partner.
(3) Im Business-Modell erhebt Pizzora eine Provision in Höhe des in der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht ausgewiesenen Prozentsatzes des Bestellwerts (einschließlich der vom Partner geschuldeten Umsatzsteuer) für alle über die Plattform vermittelten Bestellungen, unabhängig von der gewählten Zahlungsart. Bei online bezahlten Bestellungen wird die Provision unmittelbar bei der Zahlungsabwicklung einbehalten; die Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters für unterstützte Standard-Zahlungsarten sind insoweit in der Provision enthalten. Bei Vor-Ort-Zahlungen (Ziffer 7 Abs. 1) wird die Provision dem Partner nachträglich in Rechnung gestellt, in der Regel monatlich zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Kalendermonat; geringfügige Beträge (derzeit unter 5,00 €) werden in den folgenden Abrechnungszeitraum vorgetragen.
(4) Maßgeblich ist der bei Eingang der Bestellung geltende Provisionssatz. Ein Wechsel des Nutzungsmodells wirkt nur für danach eingehende Bestellungen; bereits eingegangene Bestellungen bleiben unberührt.
(5) Rückbelastungen (Chargebacks/Disputes): Der Partner trägt in beiden Nutzungsmodellen den zurückbelasteten Betrag sowie die vom Zahlungsdienstleister erhobene Rückbelastungsgebühr (derzeit 20,00 € je Vorgang). Wird die Rückbelastung zugunsten des Partners entschieden, wird ihm der zurückbelastete Betrag wieder gutgeschrieben; die Rückbelastungsgebühr wird vom Zahlungsdienstleister nicht erstattet und verbleibt beim Partner.
(6) Erstattungen an Kunden (z. B. nach Stornierung) mindern den Auszahlungsanspruch des Partners in Höhe des erstatteten Betrags.
(7) Pizzora ist berechtigt, Provisionen, Gebühren, Erstattungen und Rückbelastungen mit Auszahlungsansprüchen des Partners zu verrechnen. Soweit eine Verrechnung mangels ausreichenden Guthabens nicht möglich ist, bleibt die gesonderte Geltendmachung des Differenzbetrags vorbehalten.
(8) Sämtliche Entgelte nach dieser Ziffer sind Nettobeträge. Pizzora macht derzeit von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gebrauch; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG, wird Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu den Entgelten erhoben, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuerpflicht kraft Gesetzes eintritt. Pizzora informiert den Partner hierüber unverzüglich in Textform. Der gesetzlich vorgeschriebene Ausweis von Umsatzsteuer ist keine Entgeltänderung im Sinne von Ziffer 15 Abs. 2; das jederzeitige Kündigungsrecht nach Ziffer 16 bleibt unberührt.
15. Änderungen von Leistungen und Konditionen
(1) Pizzora ist berechtigt, die angebotenen Nutzungsmodelle sowie deren Leistungsumfang im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform anzupassen.
(2) Änderungen von Entgelten oder kostenpflichtigen Leistungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder in der Partner-App) angekündigt.
(3) Im Falle von Änderungen nach Abs. 2 steht dem Partner ein Sonderkündigungsrecht bis zum Inkrafttreten der Änderung zu.
(4) Die Möglichkeit einer unentgeltlichen Nutzung der Plattform bleibt von Änderungen unberührt.
16. Vertragslaufzeit & Kündigung
Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
Mit Beendigung der Zusammenarbeit endet die Berechtigung des Partners, Bestellungen über die Plattform anzunehmen. Bereits begründete Rechte und Pflichten (z. B. Rückgabe von Geräten, offene Abrechnungsansprüche) bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Passau, soweit gesetzlich zulässig.