Preis- und Leistungsübersicht
Stand: August 2026
1. Gegenstand
Diese Übersicht ist die in Ziffer 13 (5) und Ziffer 14 (3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner in Bezug genommene Preis- und Leistungsübersicht. Sie beschreibt die derzeit angebotenen Nutzungsmodelle und die dafür geltenden Entgelte. Bei Widersprüchen gehen die AGB vor.
Änderungen dieser Übersicht werden nach Maßgabe von Ziffer 15 der AGB mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Maßgeblich für eine Bestellung ist die bei ihrem Eingang geltende Fassung.
2. Nutzungsmodelle
| Leistung | Standard | Business |
|---|---|---|
| Provision je vermittelter Bestellung | 0 % | 7 % |
| Inklusiv-Bestellmenge | 100 Bestellungen pro Monat | unbegrenzt |
| Einrichtungsgebühr | keine | keine |
| Monatliche Grundgebühr | keine | keine |
| Auszahlung der Online-Zahlungen | alle 14 Tage | wöchentlich |
| Onboarding beim Zahlungsdienstleister | optional | erforderlich |
3. Gebühren des Zahlungsdienstleisters
Online-Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Im Standard-Modell trägt der Partner die tatsächlichen Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters (derzeit z. B. 1,5 % + 0,25 € je Zahlung mit EU-Karten; abweichende Sätze u. a. bei internationalen Karten). Im Business-Modell sind diese Gebühren für unterstützte Standard-Zahlungsarten in der Provision enthalten.
Bei Vor-Ort-Zahlungen – Barzahlung und Kartenzahlung am eigenen Kartenlesegerät des Partners – fallen keine Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters an. Entgelte des vom Partner selbst beauftragten Kartenterminal-Anbieters trägt der Partner.
Rückbelastungen (Chargebacks): 20,00 € je Vorgang zuzüglich des zurückbelasteten Betrags (Ziffer 14 (5) der AGB).
4. Abrechnung
- Bei online bezahlten Bestellungen wird die Provision unmittelbar bei der Zahlungsabwicklung einbehalten.
- Bei Vor-Ort-Zahlungen wird die Provision nachträglich in Rechnung gestellt, in der Regel monatlich zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Kalendermonat. Beträge unter 5,00 € werden in den folgenden Abrechnungszeitraum vorgetragen.
- Alle hier genannten Entgelte sind Nettobeträge. Pizzora macht derzeit von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gebrauch; auf die Provision wird daher keine Umsatzsteuer berechnet. Die im Bestellwert enthaltene Umsatzsteuer des Partners bleibt hiervon unberührt.
5. Bestellannahme und Zahlungsarten
Die Freischaltung eines Partnerbetriebs setzt kein Onboarding beim Zahlungsdienstleister voraus. Barzahlung und Kartenzahlung am eigenen Kartenlesegerät des Partners stehen unabhängig davon zur Verfügung. Online-Zahlungen sind im Standard-Modell optional und können jederzeit in der Partner-App aktiviert werden; für das Business-Modell sind sie erforderlich, weil die Provision dort unmittelbar aus der Online-Zahlung einbehalten wird.